ÜBERBLICK: Was kostet falsch parken? + TABELLEN (2024)

Vor allem in den Innenstädten ist Parkraum für Autos knapp. Nicht selten kommt es daher vor, dass Autofahrer ihr Fahrzeug an Orten abstellen, an denen dies nicht erlaubt ist. Das kann allerdings teuer werden. Doch was kostet falsch parken eigentlich? Wir klären Sie auf!

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Einführung des neuen Bußgeldkatalogs im Jahr 2022 ist auch das Falschparken deutlich teurer geworden.
  • Beim Falschparken handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet wird.
  • Wer sein Fahrzeug unerlaubt abstellt und dadurch Einsatzfahrzeuge behindert, zahlt bis zu 100 Euro für den Parkverstoß.

Strafzettel für das Falschparken: Das sollten Sie wissen

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Strafzettel direkt bezahlen oder Bußgeldbescheid abwarten?

Wird das eigene Fahrzeug an einem unerlaubten Ort geparkt oder ohne einen gültigen Parkschein abgestellt, kann vom Ordnungsamt oder der Polizei ein Strafzettel ausgestellt werden. Die Höhe des sogenannten Knöllchens kann stark variieren. Sie hängt davon ab, welche Art von Verstoß gegen das Verkehrsrecht sowie die StVO begangen wurde. In den meisten Fällen befindet sich auf der Rückseite des Strafzettels die Bankverbindung der jeweiligen Stadt, an die das Bußgeld direkt überwiesen werden kann.

Wer nicht direkt den Strafzettel bezahlen möchte, kann auf den Bußgeldbescheid warten. Dieser wird in der Regel nach Ende der Zahlungsfrist auf dem Postweg zugestellt. Sind Sie der Meinung, den Strafzettel für das Falschparken zu Unrecht erhalten zu haben, haben Sie die Möglichkeit Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Wann gilt ein Fahrzeug als geparkt?

Sobald ein Fahrzeug länger als drei Minuten an einem Ort steht, gilt es als geparkt. Dabei ist es unwichtig, ob sich der Fahrer noch im Fahrzeug befindet oder nicht.

Kosten für falsch parken

Wie teuer falsch parken tatsächlich ist, hängt davon ab, welcher Verstoß beim Falschparken begangen wurde. Bei besonders schweren Verstößen kann sogar ein Punkt in Flensburg die Folge sein. In der folgenden Übersicht haben wir Ihnen die Höhe des zu zahlenden Bußgeldes für den jeweiligen Verstoß zusammengestellt.

Art des VerstoßesHöhe des Bußgeldes
Parken an folgenden Orten:

  • weniger als 5 m vor oder hinter Kreuzungen sowie Ein- und Ausfahrten oder abgesenktem Bordstein

  • außerhalb gekennzeichneter Parkflächen in verkehrsberuhigten Bereichen

  • außerorts auf einer Vorfahrtsstraße

  • über Schachtdeckeln

  • innerhalb eines Parkverbots

10 Euro
… werden andere dabei behindert15 Euro
… länger als drei Stunden20 Euro
… länger als drei Stunden mit Behinderung anderer30 Euro
Parken an folgenden Orten:

  • weniger als 10 Meter vor einer Ampel, wodurch diese verdeckt wird

  • auf der falschen Fahrbahnseite


15 Euro
… werden andere dabei behindert oder länger als eine Stunde25 Euro
… länger als eine Stunde mit Behinderung anderer35 Euro
Parken an folgenden Orten:

  • weniger als 5 Meter vor oder hinter Fußgängerüberwegen

  • im absoluten Halteverbot

  • im Kreisverkehr

  • an Taxiständen

  • weniger als 10 Meter vor einem Andreaskreuz, einem Stopp- oder einem Vorwahrt-gewähren-Schild, wenn dieses dadurch verdeckt wird.


25 Euro
… werden andere dabei behindert oder länger als eine Stunde40 Euro
… länger als eine Stunde mit Behinderung anderer50 Euro
Parken an folgenden Orten:
  • an engen oder unübersichtlichen
  • Straßenabschnitten oder in scharfen Kurven

  • 35 Euro
    … werden andere dabei behindert und / oder länger als eine Stunde55 Euro
    … bei Behinderung der Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen100 Euro + 1 Punkt in Flensburg
    Parken an folgenden Orten:

    • Verkehrsinseln

    • Grün- und Seitenstreifen

    • Fahrradstraßen

    • Feuerwehrzufahrten

    55 Euro
    … werden andere dabei behindert oder länger als eine Stunde70 Euro
    … werden andere dabei gefährdet oder länger als eine Stunde mit Behinderung anderer80 Euro
    … mit Sachbeschädigung oder Behinderung von Einsatzfahrzeugen100 Euro
    … mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen100 Euro + 1 Punkt in Flensburg
    Parken in zweiter Reihe55 Euro
    … werden andere dabei behindert80 Euro + 1 Punkt in Flensburg
    … werden andere dabei gefährdet90 Euro + 1 Punkt in Flensburg
    … mit Sachbeschädigung110 Euro + 1 Punkt in Flensburg
    … länger als 15 Minuten85 Euro + 1 Punkt in Flensburg
    … länger als 15 Minuten und Behinderung anderer90 Euro + 1 Punkt in Flensburg
    Parken auf Geh- oder Radwegen55 Euro
    … werden andere dabei behindert oder länger als eine Stunde70 Euro
    + 1 Punkt in Flensburg
    … werden andere dabei gefährdet oder länger als eine Stunde mit Behinderung anderer80 Euro
    + 1 Punkt in Flensburg
    … mit Sachbeschädigung100 Euro
    + 1 Punkt in Flensburg
    Wenn Parken auf dem Gehweg erlaubt ist
    … Nichtnutzung des rechten Gehwegs55 Euro
    … werden andere dabei behindert oder länger als eine Stunde70 Euro
    + 1 Punkt in Flensburg
    … werden andere dabei gefährdet oder länger als eine Stunde mit Behinderung anderer80 Euro
    + 1 Punkt in Flensburg
    … mit Sachbeschädigung100 Euro
    + 1 Punkt in Flensburg
    Ohne Parkschein oder Parkscheibe oder bei Überschreiten der Parkdauer
    … bis zu 30 Minuten20 Euro
    … bis zu einer Stunde25 Euro
    … bis zu zwei Stunden30 Euro
    … bis zu drei Stunden35 Euro
    … länger als drei Stunden40 Euro
    Parken in Fußgängerzonen55 Euro
    … werden andere dabei behindert oder länger als drei Stunden70 Euro
    Parken in Fahrräumen von Schienenfahrzeugen55 Euro
    … werden andere dabei behindert 70 Euro
    Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen70 Euro
    + 1 Punkt in Flensburg
    … werden andere dabei gefährdet85 Euro
    + 1 Punkt in Flensburg
    … mit Sachbeschädigung105 Euro
    + 1 Punkt in Flensburg
    Parken auf Busfahrsspuren oder weniger als 15 Meter von Haltestellen entfernt55 Euro
    … werden andere dabei behindert oder länger als drei Stunden70 Euro
    … werden andere dabei behindert und länger als drei Stunden oder werden andere gefährdet80 Euro
    … mit Sachbeschädigung100 Euro
    Unzulässiges Parken auf:

    • einem Schwerbehindertenparkplatz

    • einem Carsharing-Parkplatz

    • einem E-Auto-Parkplatz

    55 Euro

    Strafzettel für falsch parken bezahlen

    Um den Strafzettel für das unzulässige Parken zu bezahlen, ist es das Einfachste, wenn Sie das verhängte Bußgeld umgehend nach dem Erhalt des Strafzettels überweisen. Die dafür erforderlichen Informationen finden sich in der Regel auf der Rückseite des Strafzettels. Hier ist die entsprechende Bankverbindung angegeben. Als Verwendungszweck tragen Sie das Aktenzeichen ein.

    Zahlen Sie den Strafzettel nicht umgehend nach dem Erhalt, so wird binnen weniger Wochen ein Bußgeldbescheid mit Zahlungsaufforderung per Post zugestellt. Neben den erforderlichen Zahlungsinformationen haben Sie hier auch die Möglichkeit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern oder Einspruch einzulegen. Mit dem ersten Bußgeldbescheid werden in der Regel zusätzliche Bearbeitungsgebühren erhoben, die zusätzlich zum Bußgeld bezahlt werden müssen. Bezahlen Sie die angesetzte Strafe auch nach Erhalt des Bußgeldbescheides nicht, können weitere Kosten durch Mahngebühren entstehen.

    Wann verjährt ein Strafzettel für falsch parken?

    Beim Falschparken handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Dementsprechend beträgt die Verjährungsfrist in Deutschland drei Monate. Haben Sie innerhalb dieser Zeit keinen Bußgeldbescheid erhalten, ist die zuständige Behörde nicht mehr berechtigt, das Bußgeld aktiv einzufordern.

    Einspruch gegen Strafzettel für falsch parken

    Wer einen Strafzettel für das Falschparken erhalten hat, der kann gegen diesen auch Einspruch einlegen. Sind Sie der Meinung, dass Sie zu Unrecht einen Bußgeldbescheid für falsches Parken erhalten haben, können Sie mit einem schriftlich formulierten Einspruch Ihre Sichtweise des Sachverhalts darlegen. Wichtig ist dabei, dass Sie noch vor Ort mögliche Beweise in Form von Fotos oder Ähnlichem aufnehmen, um die Erfolgschancen des späteren Einspruchs zu erhöhen.

    Außerdem darf der Strafzettel noch nicht bezahlt sein, da er dann nicht mehr angefochten werden kann. Zudem ist die Sinnhaftigkeit eines Einspruchs stets im Vorfeld abzuwägen. Ist der Einspruch am Ende nicht erfolgreich, so sind für dessen Bearbeitung und mögliche Gerichtsverfahren zur Klärung in jedem Fall weitere Kosten angefallen, welche zusätzlich zum Strafzettel bezahlt werden müssen.

    Strafzettel auf Privatparkplatz – das ist zu beachten

    Nicht nur im öffentlichen Straßenland, auch auf einem Privatparkplatz können Falschparker mit einem Knöllchen belangt werden. So gilt beispielsweise auf vielen Supermärkten eine zeitliche Beschränkung für das Parken. Wird diese überschritten, kann ein Strafzettel verhängt werden. In vielen Fällen werden private Unternehmen von den Besitzern der privaten Parkplätze mit deren Überwachung beauftragt.

    Diese können bei einem Verstoß einen Strafzettel für zu langes oder falsches Parken ausstellen und sind berechtigt, die verhängten Strafen einzutreiben. Haben Sie lediglich vergessen, die Parkscheibe während des Einkaufs in die Windschutzscheibe zu legen, so lassen sich mögliche Strafzettel in vielen Fällen mit dem Supermarkt kulant regeln. Gegen Vorlage eines Kassenbons des entsprechenden Zeitraumes erlassen die Supermärkte meist den Strafzettel, um die eigenen Kunden nicht zu vergraulen.

    Fazit zu den Kosten für falsch parken

    Beim Falschparken handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Wer sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß parkt, dem drohen teils empfindliche Strafen in Form von Bußgeldern. Die mögliche Höhe des Bußgeldes für falsches Parken reicht von 15 bis über 100 Euro. Besonders teuer wird es, wenn durch das Falschparken andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder gar Rettungsfahrzeuge behindert werden.

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